Sonntag, 05 September, 2010
SGB VII Gesetzliche Unfallversicherung

Kompetente und aussagekräftige Stellungnahmen zu Versicherungsfällen, die das Sozialgesetzbuch (SGB) Siebtes Buch (VII) Gesetzliche Unfallversicherung betreffen, sind die Basis und ungemein wichtig zur Entscheidungsfindung über das weitere Vorgehen im Streitfall. Dies gilt nicht nur für Betroffene und Leihen, sondern auch für den unter Umständen hinzugezogenen Rechtsbeistand.

In den meisten Fällen muss zu allererst ein Gutachter mit einer Stellungnahme beauftragt werden, der neben der rechtlichen Prüfung auch eine gewisse Erfahrung im medizinischen Bereich aufweisen kann. Das ist teuer, aber dennoch notwendig, um die Vorgänge der mittlerweile Aktenlosen Sachbearbeitung der Unfallversicherungsträger in eine nachvollziehbare Form zu bringen. Nur so können Verfahrensfehler aufgedeckt und das weitere Vorgehen festgelegt werden.

Als ehemaliger Reha-Manager bei einem gesetzlichen Unfallversicherungsträger verfüge ich über die notwendige Kompetenz, um Stellungnahmen im gutachterlichen Stil zu laufenden und abgeschlossenen Versicherungsfällen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten nach Aktenlage anzufertigen. Durch das Hintergrundwissen und die mehrjährige Praxis stellt dies eine effiziente Alternative dar, wo Evidenz groß geschrieben wird.


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